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Arbeitszeitrechner

Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Ihre Pausen eingeben und sofort die Netto-Arbeitszeit berechnen. Der Rechner zeigt das Ergebnis in Stunden und Minuten, als Dezimalstunden und in Industrieminuten sowie auf Wunsch den Vergleich mit Ihrer Soll-Arbeitszeit. Tag, Woche und Monat rechnen Sie direkt im Browser, kostenlos und ohne Anmeldung.

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Arbeitszeitrechner für Tag, Woche und Monat

Arbeitszeit berechnen

Schnellauswahl

  • Übernimmt 08:00 bis 16:30 Uhr mit 30 Minuten Pause ohne feste Uhrzeit.
  • Übernimmt 08:00 bis 17:00 Uhr mit 30 Minuten Pause ohne feste Uhrzeit.
  • Übernimmt 09:00 bis 17:30 Uhr mit 30 Minuten Pause ohne feste Uhrzeit.
  • Übernimmt 22:00 bis 06:00 Uhr ohne Pause.
Pause

Tragen Sie die Pause ein, die Sie tatsächlich gemacht haben.

Genaue Pausenzeiten eintragen

Nur eine Pause mit Uhrzeit lässt sich zeitlich einordnen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass der längste Arbeitsabschnitt ohne Pause geprüft werden kann.

  • Pause 1

Als Dauer, zum Beispiel 8:00 für acht Stunden. Leer lassen, wenn Sie keinen Soll-Ist-Vergleich möchten.

Nettoarbeitszeit

8 Std. 30 Min.

8,50 Dezimalstunden850 Industrieminuten+30 Min. Überstunden
Anwesenheitszeit
9 Std.
Pausenzeit
30 Min.
Normalminuten
510
Sollzeit
8 Std.

Kopiert wird der angezeigte Wert. Der Link enthält nur die eingegebenen Zeiten, keine gespeicherten Arbeitstage.

Zeitlicher Ablauf des Arbeitstags

08:00 bis 17:00

Schicht von 08:00 bis 17:00. Anwesenheit 9 Std.. Arbeit 08:00 bis 17:00 (9 Std.). Zusätzlich 30 Min. Pause ohne feste Lage. Diese Pause wird in der Grafik nicht verortet.

  • Arbeit 08:00 bis 17:00 (9 Std.)

Zusätzlich 30 Minuten Pause ohne feste Uhrzeit. Diese Pause erscheint nicht im Ablauf, weil ihre Lage nicht bekannt ist.

Arbeitstag speichern

Das Datum wird nur zum Speichern des Arbeitstags verwendet.

Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert. Gespeicherte Einträge bleiben ausschließlich in diesem Browser auf diesem Gerät.

Arbeitszeitprotokoll

Erfasste Tage
0
Gesamtarbeitszeit
00:00
Saldo
±00:00

Noch keine Arbeitstage gespeichert.

Gesetzliche Mindestpause prüfen

Verglichen wird Ihre eingetragene Pause mit der Mindestpause, die § 4 ArbZG allgemein vorsieht. Von Ihrer Arbeitszeit wird dabei nichts abgezogen und nichts ergänzt.

Von Ihnen eingetragene Pause
30 Min.
Allgemein vorgesehene Mindestpause
30 Min.
Fehlende anrechenbare Pause
keine
Arbeitszeit-Einordnung
Über der allgemeinen Acht-Stunden-Grenze
Vollständige Einordnung anzeigen

Anrechenbare Pausenabschnitte: 30 Min. von insgesamt 30 Min. eingetragener Pause. Ein Abschnitt zählt ab 15 Minuten.

Längster Arbeitsabschnitt ohne Pause: Mit einer reinen Pausendauer lässt sich die Lage der Pause und damit der längste Arbeitsabschnitt nicht eindeutig prüfen.

Einordnung der täglichen Arbeitszeit: Mehr als acht und bis zu zehn Stunden. Das ist nach § 3 ArbZG nur zulässig, wenn im Ausgleichszeitraum durchschnittlich acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Frühester nächster Arbeitsbeginn: 04:00 +1 Tag – nach der allgemeinen Ruhezeit von elf Stunden gemäß § 5 ArbZG.

Grundlage sind die allgemeinen Regeln des Arbeitszeitgesetzes (§ 3 zur täglichen Arbeitszeit, § 4 zu den Ruhepausen, § 5 zur Ruhezeit). Die Einordnung im Detail beschreibt die Methodik.

Die Berechnungen und Hinweise dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitszeit ist Arbeitsende minus Arbeitsbeginn minus die Pausen, die Sie tatsächlich eingetragen haben.
  • Eine Schicht von 08:00 bis 17:00 Uhr mit 30 Minuten Pause ergibt 8 Std. 30 Min. Nettoarbeitszeit bei 9 Std. Anwesenheit.
  • 8 Std. 30 Min. entsprechen 8,50 Dezimalstunden, 510 Normalminuten und 850 Industrieminuten.
  • Bei genau 6 Stunden gilt nach der allgemeinen Regel des § 4 ArbZG noch keine gesetzliche Mindestpause; erst bei mehr als 6 Stunden sind es mindestens 30 Minuten.
  • Nachtschichten mit einem Arbeitsende am Folgetag werden mit sichtbarem Tageswechsel gerechnet, nicht als negative Zeitspanne.

So funktioniert der Arbeitszeitrechner

Drei Schritte, unabhängig davon, ob Sie eine Frühschicht oder eine Nachtschicht erfassen.

  1. Arbeitsbeginn und Arbeitsende eingeben. Die Differenz ist die Anwesenheitszeit. Aus 08:00 und 17:00 Uhr werden 9 Stunden. Liegt das Ende vor dem Beginn, rechnet der Rechner über Mitternacht.
  2. Tatsächliche Pausen erfassen. Für den Normalfall genügt die Dauer, etwa 30 Minuten. Über „Genaue Pausenzeiten eintragen“ erfassen Sie stattdessen Uhrzeiten von 12:00 bis 12:30 Uhr und beliebig viele Pausen.
  3. Nettoarbeitszeit und Soll/Ist prüfen. Das Ergebnis erscheint als 8 Std. 30 Min., als 8,50 Dezimalstunden und als 850 Industrieminuten. Mit einer Sollzeit kommt der Saldo dazu.

Der Rechner rundet nichts eigenmächtig und ergänzt keine Pause, die Sie nicht eingetragen haben. Wie das umgesetzt ist, beschreibt die Methodik.

Die Formel

Arbeitsende − Arbeitsbeginn − Pausen = Nettoarbeitszeit

Diese Eingaben werden erkannt

  • 8:30
  • 830
  • 0830
  • 8.30
  • 8,30
  • 08:30

Alle sechs ergeben 8 Uhr 30. Unmögliche Angaben wie 25:00 oder 8:75 werden mit einer Meldung zurückgewiesen, statt still ein falsches Ergebnis zu erzeugen.

Brutto-, Netto- und Anwesenheitszeit

Anwesenheit und Arbeitszeit sind nicht dasselbe. Der Unterschied ist die Pause.

Die Anwesenheitszeit ist die Spanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende. Sie sagt noch nichts darüber aus, wie lange tatsächlich gearbeitet wurde. Erst nach Abzug der Ruhepausen ergibt sich die Nettoarbeitszeit.

Diese Unterscheidung ist auch rechtlich angelegt: Nach § 2 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Eine Ruhepause ist damit keine Arbeitszeit – Sie können in dieser Zeit frei über Ihre Pause verfügen und sind nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet.

„Bruttoarbeitszeit“ wird im Rechner und in vielen Zeiterfassungssystemen als Bezeichnung für die Anwesenheitszeit verwendet. Es ist ein praktischer Begriff aus der Zeiterfassung, kein im Arbeitszeitgesetz definierter Ausdruck. Kurze Unterbrechungen, in denen Sie einsatzbereit bleiben müssen, sind keine Ruhepause im Sinne des Gesetzes; ob eine konkrete Unterbrechung als Pause zählt, hängt vom Einzelfall und von den Regelungen in Ihrem Betrieb ab.

Beispiel 08:00 – 17:00 Uhr

Anwesenheitszeit, Pausenzeit und Nettoarbeitszeit im Vergleich
Anwesenheitszeit (brutto)9 Std.
Pausenzeit30 Min.
Nettoarbeitszeit8 Std. 30 Min.

Begriffe

Anwesenheitszeit
Von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende, einschließlich Pausen.
Nettoarbeitszeit
Anwesenheit abzüglich aller Pausen – die Arbeitszeit im Sinne des § 2 ArbZG.
Ruhepause
Unterbrechung innerhalb der Schicht, in der keine Arbeitsleistung erbracht wird.
Ruhezeit
Die arbeitsfreie Zeit zwischen dem Ende einer Schicht und dem Beginn der nächsten.

Pausen richtig von der Arbeitszeit abziehen

Abgezogen wird ausschließlich, was Sie eingetragen haben.

Für den Normalfall genügt eine Zahl: Sie tragen die Pausendauer in Minuten ein, wählen eine der Schaltflächen von 15 bis 60 Minuten oder setzen die Pause auf „Keine“. Die Nettoarbeitszeit aktualisiert sich sofort.

Wer die Uhrzeiten braucht, öffnet „Genaue Pausenzeiten eintragen“. Dort erfassen Sie jede Pause als Zeitspanne von und bis, fügen weitere Pausen hinzu und entfernen sie wieder. Beide Ansichten bearbeiten dieselben Daten; es gibt keine zweite Kopie Ihrer Pause. Sobald mehr als eine Pause oder eine exakte Zeitspanne erfasst ist, bleibt die Detailansicht geöffnet – ein einzelnes Zahlenfeld könnte diese Angaben nicht abbilden, ohne sie zu verlieren.

Was der Rechner bewusst nicht tut: eine gesetzliche Pause ergänzen, die Sie nicht gemacht haben. Ihre eingetragene Zeit ist die Tatsache. Die gesetzliche Mindestpause ist eine getrennte Information über diese Tatsache und wird in einem eigenen Bereich ausgewiesen, ohne Ihre Arbeitszeit zu verändern.

Zwei Wege, eine Pause zu erfassen

Dauer
„30“ im Feld Pause. Schnell erfasst, aber ohne Lage im Tagesverlauf.
Zeitspanne
12:00 bis 12:30 Uhr. Nur so lässt sich prüfen, wie lang der längste Arbeitsabschnitt ohne Pause war.

Beide Wege führen zur selben Nettoarbeitszeit. Sie unterscheiden sich nur darin, wie viel der Rechner über den Tagesverlauf weiß.

Gesetzliche Pausen nach § 4 ArbZG

Maßgeblich ist die Arbeitszeit, nicht die Anwesenheit. Die Werte gelten allgemein für erwachsene Beschäftigte.

Die Grenze verläuft exakt an diesen Punkten. Bei genau sechs Stunden Arbeitszeit greift die Mindestpause noch nicht, bei sechs Stunden und einer Minute dagegen schon. Ebenso gilt bei genau neun Stunden noch die 30-Minuten-Stufe, erst darüber sind es 45 Minuten. Wer die Regel verkürzt wiedergibt und die Sechs-Stunden-Marke bereits einbezieht, verschiebt die Grenze um eine ganze Stufe. Das Gesetz stellt auf mehr als sechs Stunden ab.

Die Ruhepause darf in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Kürzere Unterbrechungen zählen nicht auf die gesetzliche Mindestpause an. Der Rechner weist deshalb Ihre gesamte eingetragene Pausenzeit und die davon anrechenbaren Abschnitte getrennt aus, ohne Ihre Eingabe zu verändern.

Zusätzlich darf niemand länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden. Diese Prüfung ist nur möglich, wenn Sie Ihre Pausen als Zeitspanne mit Uhrzeit eintragen – aus einer reinen Dauer lässt sich die Lage der Pause nicht ableiten.

Die einzelnen Stufen, die Aufteilung in Abschnitte und die Sonderregeln für Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erklärt der Ratgeber zur Pausenregelung nach dem Arbeitszeitgesetz.

Mindestpausen im Überblick

Gesetzliche Mindestpause nach Arbeitszeit
ArbeitszeitMindestpause
Bis einschließlich 6 Stundenkeine allgemeine Mindestpause
Mehr als 6 bis einschließlich 9 Stundenmindestens 30 Minuten
Mehr als 9 Stundenmindestens 45 Minuten
Einzelner anrechenbarer Abschnittmindestens 15 Minuten

Keine Rechtsberatung

Der Rechner zieht niemals selbstständig eine gesetzliche Pause ab und trifft keine Entscheidung darüber, ob eine Arbeitszeit zulässig ist. Ausnahmen durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Branchenregelungen sind möglich.

8, 10 und 11 Stunden: die wichtigsten Grenzen

Drei Zahlen, die in fast jeder Diskussion über Arbeitszeit vorkommen – und eine vierte, die dabei meist fehlt.

Werktäglich gelten allgemein acht Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, aber nicht voraussetzungslos: Im Ausgleichszeitraum von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen dürfen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Die zehn Stunden sind also eine Obergrenze für den einzelnen Tag, keine zulässige Dauerlösung.

Die vierte Zahl ist die Ruhezeit: Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit sieht § 5 ArbZG mindestens elf zusammenhängende Stunden vor. Sie ist etwas anderes als die Pause – die Pause liegt innerhalb der Schicht, die Ruhezeit zwischen zwei Schichten. Endet die Arbeit um 22:00 Uhr, wäre der früheste nächste Beginn 09:00 Uhr. Genau diesen Wert leitet der Rechner aus Ihrem Arbeitsende ab.

Ausnahmen sind vorgesehen. Für einzelne Bereiche – etwa Krankenhäuser, Pflege, Gaststätten, Landwirtschaft oder Verkehrsbetriebe – lässt das Gesetz eine Verkürzung der Ruhezeit auf zehn Stunden zu, wenn ein Ausgleich erfolgt. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können weitere abweichende Regelungen enthalten. Der Rechner bildet diese Ausnahmen nicht ab; er zeigt den allgemeinen Fall.

Wie der Ausgleichszeitraum funktioniert und wie die häufig genannten 48 und 60 Wochenstunden zustande kommen, behandelt der Ratgeber Wie viele Stunden darf man am Tag arbeiten?

Allgemeine Werte

Werktägliche Arbeitszeit, Verlängerung, Ausgleichszeitraum und Ruhezeit nach §§ 3 und 5 ArbZG
RegelWert
Werktägliche Arbeitszeit (§ 3)8 Stunden
Verlängerung möglich bis (§ 3)10 Stunden
Ausgleichszeitraum (§ 3)6 Kalendermonate oder 24 Wochen
Ruhezeit nach Arbeitsende (§ 5)11 Stunden

Dezimalstunden und Industrieminuten

Für Zeiterfassung und Lohnabrechnung wird Arbeitszeit häufig nicht in Minuten, sondern dezimal angegeben.

Eine Normalminute ist die gewöhnliche Minute, also ein Sechzigstel einer Stunde. Eine Industrieminute ist dagegen ein Hundertstel einer Stunde. Beide beschreiben dieselbe Zeit mit unterschiedlicher Einteilung.

Industrieminuten = Normalminuten × 100 ÷ 60

8 Std. 30 Min. sind 510 Normalminuten und 850 Industrieminuten. Das ist der Punkt, an dem es am häufigsten schiefgeht: 510 Normalminuten sind eben nicht 510 Industrieminuten. Wer den Wert ungeprüft überträgt, rechnet mit einer deutlich zu kurzen Zeit.

Die Dezimalstunde ist nur eine andere Schreibweise derselben Zahl: 850 Industrieminuten entsprechen 8,50 Stunden. Ebenso gilt, dass 8 Stunden 30 Minuten 8,50 Dezimalstunden ergeben und nicht 8,30. Warum beide Werte im Rechner zwangsläufig zusammenpassen, erklärt die Berechnungsmethodik. Einzelne Werte in beide Richtungen rechnet der Industrieminuten-Rechner um.

Umrechnung

Normalminuten, Dezimalstunden und Industrieminuten im Vergleich
NormalDezimalIndustrie
15 Min.0,2525
30 Min.0,5050
45 Min.0,7575
60 Min.1,00100
510 Min.8,50850

Dezimalstunden umrechnen

= 8,50 Dezimalstunden

= 8 Std. 30 Min.

Nachtschicht und Tageswechsel berechnen

Nachtschichten laufen über den Tageswechsel. Der Rechner erkennt das und macht es sichtbar.

Liegt das Arbeitsende zeitlich vor dem Arbeitsbeginn, geht der Rechner von einem Wechsel über Mitternacht aus. Aus 22:00 bis 06:00 Uhr werden so 8 Stunden Anwesenheitszeit – und nicht, wie bei einer einfachen Subtraktion, minus 16 Stunden. Das ist die Anwesenheit vor jeder tatsächlich eingetragenen Pause; ohne Pauseneintrag bleiben es 8 Stunden Nettoarbeitszeit.

Der Tageswechsel wird nicht stillschweigend verrechnet, sondern am Arbeitsende mit dem Zusatz „+1 Tag“ ausgewiesen. So bleibt erkennbar, dass die Schicht zwei Kalendertage berührt – wichtig, wenn Sie den Tag anschließend im Protokoll speichern.

Pausen innerhalb einer Nachtschicht werden korrekt zugeordnet. Eine Pause von 02:00 bis 02:30 Uhr liegt in einer Schicht von 22:00 bis 06:00 Uhr eindeutig nach Mitternacht und wird entsprechend eingerechnet. Sind Arbeitsbeginn und Arbeitsende identisch, ergibt sich eine Arbeitszeit von null Minuten; der Rechner unterstellt bewusst keine 24-Stunden-Schicht. Eine Schicht, die genau um Mitternacht endet, tragen Sie als Arbeitsende 24:00 ein.

Beispiel 22:00 – 06:00 Uhr

Anwesenheit
8 Std.
Eingetragene Pause
keine
Nettoarbeitszeit
8 Std.

Das Arbeitsende wird mit +1 Tag gekennzeichnet.

Sollzeit, Überstunden und Minusstunden

Der Vergleich von Ist-Zeit und Sollzeit zeigt, ob ein Plus oder ein Minus entstanden ist.

Die Sollzeit ist die vertraglich vereinbarte tägliche Arbeitszeit. Der Rechner zieht sie von Ihrer tatsächlichen Nettoarbeitszeit ab und weist die Differenz mit Vorzeichen aus. Bei 8 Stunden Soll und 8 Stunden 30 Minuten Ist ergibt sich ein Saldo von +0:30. Liegt die Ist-Zeit darunter, entstehen Minusstunden: 7 Stunden 15 Minuten gegen 8 Stunden Soll sind −45 Minuten. Das Feld können Sie jederzeit leeren, dann entfällt der Saldo.

Dieser Saldo ist eine rein rechnerische Gegenüberstellung von Soll und Ist. Er sagt für sich genommen nichts darüber aus, ob ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich besteht. Ob Überstunden ausgezahlt, durch Freizeit ausgeglichen oder mit einem Arbeitszeitkonto verrechnet werden, regelt das Gesetz nicht einheitlich – maßgeblich sind Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.

Wenn Sie nur wissen möchten, wie lang eine einzelne Zeitspanne ist, genügt der Stundenrechner für zwei Uhrzeiten.

Beispielergebnis

Sollzeit
8 Std.
Nettoarbeitszeit (Ist)
8 Std. 30 Min.
Saldo
+30 Min.

Das Vorzeichen steht immer am Ergebnis, damit die Richtung auch ohne Farbe erkennbar bleibt.

Wochenarbeitszeit berechnen

Sieben echte Tage statt fünfmal derselbe Beispieltag.

Im Modus Woche tragen Sie sieben Wochentage einzeln ein: eigener Arbeitsbeginn, eigenes Arbeitsende und eigene Pause je Tag. Jeder Tag läuft durch dieselbe Rechenlogik wie der Tagesmodus und wird erst danach zur Wochensumme addiert.

Das ist etwas anderes, als einen Beispieltag mit fünf zu multiplizieren. In der Beispielwoche rechts wären 5 × 8:30 gleich 42 Stunden 30 Minuten – tatsächlich sind es 41 Stunden 15 Minuten, weil der Freitag kürzer war. Ein einzelner langer oder kurzer Tag bleibt so sichtbar, statt in einem Durchschnitt zu verschwinden.

Die Woche beginnt am Montag, entsprechend der in Deutschland üblichen Zählweise nach DIN 1355 beziehungsweise ISO 8601. Ein Montag lässt sich auf die übrigen Werktage übertragen, wenn die Woche gleichförmig ist. Tage ohne Eintrag zählen als arbeitsfrei und gehen mit null Minuten in die Summe ein; sie werden nicht geschätzt. Die erfassten Tage können Sie anschließend als echte, datierte Einträge ins Protokoll übernehmen.

Beispielwoche

Beispiel einer Arbeitswoche mit unterschiedlichen Tagen
TagZeitNetto
Mo – Do08:00–17:00je 8:30
Freitag08:00–15:457:15
Wochensumme
41 Std. 15 Min.
Bei 40 Std. Soll
+1 Std. 15 Min.

Jeder Tag mit 30 Minuten Pause. Vier gleiche Tage plus ein kurzer Freitag – genau der Fall, den eine Multiplikation verfehlt.

Monatsarbeitszeit aus gespeicherten Arbeitstagen

Der Monat wird nicht geschätzt, sondern aus Ihren tatsächlich gespeicherten Tagen gebildet.

Der Modus Monat fasst die Arbeitstage eines Kalendermonats zusammen, die Sie selbst im Protokoll gespeichert haben. Angezeigt werden ein echter Kalender des Monats, die Summen für Anwesenheit, Pausenzeit und Nettoarbeitszeit sowie die Differenz zur Sollzeit.

Ein Tag mit mehreren Schichten bleibt als mehrere Einträge sichtbar und wird nicht zu einem Block zusammengezogen. Über den Kalender wählen Sie einen einzelnen Tag aus und sehen dessen Einträge im Detail; von dort lassen sie sich bearbeiten oder löschen. Der ganze Monat lässt sich als CSV-Datei exportieren.

Feiertage, Urlaub und Krankheitstage werden nicht automatisch erkannt. Sie unterscheiden sich je nach Bundesland und Arbeitsvertrag, und eine falsche Annahme wäre hier schädlicher als gar keine. Aus demselben Grund rechnet der Monatsmodus keine Wochenstunden auf einen Monatsdurchschnitt hoch: Ein hochgerechneter Wert sieht aus wie eine Messung, ist aber eine Schätzung.

Zwei verschiedene Zahlen

Durchschnittsformel
40 Wochenstunden × 4,33 ≈ 173 Stunden. Ein Planungswert für einen typischen Monat.
Ihr echter Monat
Die Summe der Tage, die Sie gespeichert haben – mit Feiertagen, Urlaub, Krankheit und Überstunden so, wie sie tatsächlich eingetreten sind.

Der Monatsmodus zeigt ausschließlich die zweite Zahl.

Arbeitszeit speichern, exportieren und teilen

Was gespeichert wird, wo es liegt und wie Sie es wieder herausbekommen.

Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Wenn Sie einen Arbeitstag speichern, legt der Rechner ihn im lokalen Speicher dieses Browsers auf diesem Gerät ab. Es gibt kein Nutzerkonto, keine Datenbank und keine Synchronisierung zwischen Geräten. Leeren Sie die Browserdaten, sind die Einträge weg. Wie bei jedem Website-Aufruf verarbeitet der Hosting-Anbieter technische Zugriffsdaten; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Gespeicherte Tage erscheinen im Arbeitszeitprotokoll neben dem Rechner. Von dort laden Sie einen Eintrag zur Bearbeitung zurück in das Formular oder löschen ihn. Ein Datum kann mehrere Einträge tragen, etwa bei geteilten Schichten.

Für die Weitergabe gibt es zwei Wege. Ergebnis kopieren legt die Zahlen als Text in die Zwischenablage, etwa für eine E-Mail. Berechnung teilen erzeugt einen Link, der Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausendauer und Sollzeit enthält – wer ihn öffnet, sieht dieselbe Berechnung. Für die Woche und den Monat gibt es zusätzlich den CSV-Export, der sich in jeder Tabellenkalkulation öffnen lässt.

Gespeichert wird je Eintrag

  • Datum des Arbeitstags
  • Arbeitsbeginn und Arbeitsende
  • alle eingetragenen Pausen
  • die Soll-Arbeitszeit
  • das berechnete Ergebnis

Arbeitszeit-Beispiele

Sechs typische Arbeitstage, alle mit derselben Rechenlogik wie der Rechner oben berechnet.

  • Standardtag mit Mittagspause

    08:0017:00 Uhr · 30 Min. Pause

    Anwesenheit
    9 Std.
    Nettoarbeitszeit
    8 Std. 30 Min.
    Dezimalstunden
    8,50

    Der häufigste Fall: neun Stunden Anwesenheit, davon eine halbe Stunde Pause.

    Im Rechner öffnen

  • Frühschicht mit 45 Minuten Pause

    07:3016:00 Uhr · 45 Min. Pause

    Anwesenheit
    8 Std. 30 Min.
    Nettoarbeitszeit
    7 Std. 45 Min.
    Dezimalstunden
    7,75

    Eine längere Pause verkürzt die Arbeitszeit entsprechend, die Anwesenheit bleibt gleich.

    Im Rechner öffnen

  • Späterer Beginn, glatte acht Stunden

    09:0017:30 Uhr · 30 Min. Pause

    Anwesenheit
    8 Std. 30 Min.
    Nettoarbeitszeit
    8 Std.
    Dezimalstunden
    8,00

    8,00 Dezimalstunden – der Wert, den viele Zeiterfassungssysteme erwarten.

    Im Rechner öffnen

  • Nachtschicht über Mitternacht

    22:0006:00 Uhr (+1 Tag) · keine Pause

    Anwesenheit
    8 Std.
    Nettoarbeitszeit
    8 Std.
    Dezimalstunden
    8,00

    Das Arbeitsende liegt am Folgetag. Es wurde keine Pause eingetragen, also wird auch keine abgezogen.

    Im Rechner öffnen

  • Mit Soll-Arbeitszeit von 8 Stunden

    08:0017:00 Uhr · 30 Min. Pause

    Anwesenheit
    9 Std.
    Nettoarbeitszeit
    8 Std. 30 Min.
    Dezimalstunden
    8,50
    Saldo zur Sollzeit
    +30 Min.

    Derselbe Tag wie im ersten Beispiel, diesmal mit Sollzeit. Die Differenz wird mit Vorzeichen ausgewiesen.

    Im Rechner öffnen

  • Zwei getrennte Pausen

    08:0018:00 Uhr · 45 Min. Pause

    Anwesenheit
    10 Std.
    Nettoarbeitszeit
    9 Std. 15 Min.
    Dezimalstunden
    9,25

    Beide Abschnitte sind mindestens 15 Minuten lang und zählen deshalb auf die gesetzliche Mindestpause an. Tragen Sie sie über „Genaue Pausenzeiten eintragen“ ein.

Sonderfälle und Grenzen des Rechners

Was der Rechner rechnen kann – und was er bewusst nicht entscheidet.

  • Mehrere Arbeitgeber: Die Zeiten aus mehreren Beschäftigungen sind arbeitszeitrechtlich zusammenzurechnen. Der Rechner erfasst je Eintrag eine Schicht; die Zusammenführung nehmen Sie selbst vor.
  • Teilzeit und Minijob: Rechnerisch identisch zur Vollzeit – nur die Sollzeit ist eine andere. Die Pausenregeln des § 4 ArbZG richten sich nach der tatsächlichen Arbeitszeit, nicht nach dem Vertragsumfang.
  • Homeoffice: Arbeitszeit im Homeoffice unterliegt denselben Regeln. Was als Arbeitszeit gilt und wie erfasst wird, hängt von der betrieblichen Regelung ab.
  • Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft: Beide werden arbeitszeitrechtlich unterschiedlich behandelt. Der Rechner kann eine Zeitspanne erfassen, aber nicht entscheiden, ob sie als Arbeitszeit zählt.
  • Jugendliche: Für Beschäftigte unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz mit eigenen Pausen- und Höchstarbeitszeiten. Die Hinweise auf dieser Seite geben die Regeln des ArbZG für Erwachsene wieder.
  • Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, TVöD: Kollektive Regelungen können abweichen, oft zugunsten der Beschäftigten. Der Rechner kennt sie nicht und zeigt den allgemeinen gesetzlichen Fall.
  • Branchenregelungen: Für Bereiche wie Krankenhäuser, Pflege, Gastronomie, Landwirtschaft oder Verkehr bestehen Ausnahmen, etwa bei der Ruhezeit. Sie werden nicht automatisch berücksichtigt.

Rechnen und einordnen sind zwei Dinge

Der Rechner beherrscht die Arithmetik: Zeitspannen, Pausen, Summen, Umrechnungen und den Vergleich mit Ihrer Sollzeit. Das gilt für jede der unten genannten Situationen.

Was er nicht leistet, ist die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls: welche Regelung für Sie gilt, ob eine Zeit als Arbeitszeit zählt und welche Ansprüche daraus folgen. Diese Fragen hängen von Vertrag, Betrieb und Branche ab.

Häufige Fragen zum Arbeitszeitrechner

Wie berechnet man Arbeitszeit mit Pause?

Ziehen Sie den Arbeitsbeginn vom Arbeitsende ab. Das ergibt die Anwesenheitszeit. Davon ziehen Sie die Pausen ab, und Sie erhalten die Netto-Arbeitszeit. Beispiel: von 08:00 bis 17:00 Uhr sind neun Stunden Anwesenheit, abzüglich 30 Minuten Pause bleiben 8 Stunden 30 Minuten Arbeitszeit.

Zählt die Pause zur Arbeitszeit?

Nein. Nach § 2 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Eine Ruhepause wird deshalb von der Anwesenheitszeit abgezogen und nicht mitbezahlt, sofern arbeitsvertraglich nichts anderes geregelt ist.

Wie viel Pause ist bei mehr als 6 Stunden erforderlich?

Bei mehr als sechs bis einschließlich neun Stunden Arbeitszeit sind nach § 4 ArbZG mindestens 30 Minuten Ruhepause vorgesehen, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Bis einschließlich sechs Stunden gibt es keine allgemeine gesetzliche Mindestpause. Die Pause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Wie berechnet der Rechner eine Nachtschicht?

Liegt das Arbeitsende vor dem Arbeitsbeginn, erkennt der Rechner den Wechsel über Mitternacht und rechnet über den Tageswechsel hinweg. Von 22:00 bis 06:00 Uhr ergeben sich 8 Stunden Anwesenheit. Das Arbeitsende wird mit dem Hinweis „+1 Tag“ gekennzeichnet. Pausen, die in der Nacht liegen, werden korrekt zugeordnet.

Was sind 7 Stunden 30 Minuten in Dezimalstunden?

7 Stunden 30 Minuten entsprechen 7,50 Dezimalstunden. Gerechnet wird Minuten geteilt durch 60: 30 geteilt durch 60 ergibt 0,50. In Industrieminuten sind das 750.

Was ist der Unterschied zwischen Normalminuten und Industrieminuten?

Eine Normalminute ist eine gewöhnliche Minute, also ein Sechzigstel einer Stunde. Eine Industrieminute ist ein Hundertstel einer Stunde. 8 Stunden 30 Minuten sind daher 510 Normalminuten, aber 850 Industrieminuten. Umgerechnet wird mit: Normalminuten mal 100 geteilt durch 60.

Wie berechnet man Überstunden?

Vergleichen Sie die tatsächliche Netto-Arbeitszeit mit Ihrer Soll-Arbeitszeit. Die Differenz sind Überstunden oder Minusstunden. Beispiel: 8 Stunden 30 Minuten Ist-Zeit bei 8 Stunden Sollzeit ergeben ein Plus von 30 Minuten. Ob und wie Überstunden ausgeglichen oder vergütet werden, richtet sich nach Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.

Werden meine eingegebenen Zeiten gespeichert?

Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser; Ihre Eingaben werden dafür nicht an einen Server gesendet. Speichern Sie einen Arbeitstag im Protokoll, liegt er ausschließlich im lokalen Speicher dieses Browsers auf diesem Gerät. Es gibt kein Nutzerkonto, keine Datenbank und keine Synchronisierung zwischen Geräten. Leeren Sie die Browserdaten, sind die Einträge weg. Wie bei jedem Website-Aufruf verarbeitet der Hosting-Anbieter jedoch technische Zugriffsdaten. Eine optionale Statistik wird nur nach ausdrücklicher Einwilligung geladen und wertet Ihre eingegebenen Zeiten nicht aus; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Brauche ich bei genau 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause?

Nach § 4 ArbZG entsteht die Mindestpause von 30 Minuten erst bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden. Bei genau sechs Stunden ist deshalb keine allgemeine gesetzliche Ruhepause vorgesehen. Schon eine Minute darüber löst die 30-Minuten-Grenze aus. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können günstigere Regelungen enthalten.

Darf ich die Pause in mehrere Abschnitte aufteilen?

Ja. § 4 ArbZG erlaubt es, die Ruhepause in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufzuteilen. Kürzere Unterbrechungen zählen nicht auf die gesetzliche Mindestpause an. Im Rechner tragen Sie mehrere Pausen über „Genaue Pausenzeiten eintragen“ ein. Der Rechner zieht jede eingetragene Pause von der Anwesenheitszeit ab, weist bei der gesetzlichen Einordnung aber nur Abschnitte ab 15 Minuten aus.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettoarbeitszeit?

Die Bruttoarbeitszeit ist die reine Anwesenheit von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende, also einschließlich der Pausen. Die Nettoarbeitszeit ist die Anwesenheit abzüglich aller Pausen und entspricht der Arbeitszeit im Sinne des § 2 ArbZG. Von 08:00 bis 17:00 Uhr sind 9 Stunden brutto; nach 30 Minuten Pause bleiben 8 Stunden 30 Minuten netto. „Bruttoarbeitszeit“ ist dabei ein Begriff aus der Zeiterfassung und kein gesetzlich definierter Ausdruck.

Wie funktioniert die Monatsansicht?

Die Monatsansicht summiert ausschließlich die Arbeitstage, die Sie selbst im Protokoll gespeichert haben, und zeigt sie in einem Kalender mit Anwesenheit, Pausen, Nettoarbeitszeit und Differenz zur Sollzeit. Sie schätzt nichts und rechnet keine Wochenstunden auf einen Monatsdurchschnitt hoch. Mehrere Schichten an einem Datum bleiben getrennt sichtbar, Einträge lassen sich bearbeiten oder löschen, und der Monat lässt sich als CSV-Datei exportieren.

Wie berechne ich meine Wochenarbeitszeit?

Wechseln Sie in den Modus „Woche“ und tragen Sie für jeden Arbeitstag Beginn, Ende und Pause ein. Der Rechner addiert die einzelnen Tage zur Wochensumme und stellt sie Ihrer Soll-Arbeitszeit gegenüber. Bei 40 Stunden Wochensoll und 41 Stunden 15 Minuten Ist-Zeit ergibt sich ein Plus von 1 Stunde 15 Minuten.

Wie lange muss die Ruhezeit zwischen zwei Schichten sein?

§ 5 ArbZG sieht nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden vor. Endet die Schicht um 22:00 Uhr, wäre der früheste nächste Arbeitsbeginn 09:00 Uhr. In einzelnen Bereichen, etwa in Krankenhäusern oder in der Gastronomie, sind Verkürzungen auf zehn Stunden mit Ausgleich möglich.

Welche Zeitformate erkennt der Rechner?

Sie können 8, 08, 830, 0830, 8:30, 8.30, 8,30 oder 8:5 eingeben. Punkt, Komma und Doppelpunkt gelten gleichwertig als Trennzeichen, fehlende Stellen werden ergänzt. Ungültige Angaben wie 25:00 oder 8:75 werden mit einer Meldung zurückgewiesen, statt still ein falsches Ergebnis zu erzeugen.

Wie entstehen Minusstunden?

Minusstunden entstehen, wenn die tatsächliche Netto-Arbeitszeit unter der vereinbarten Soll-Arbeitszeit liegt. Bei 8 Stunden Sollzeit und 7 Stunden 15 Minuten Ist-Zeit sind das 45 Minuten Minus. Der Rechner zeigt die Differenz mit Vorzeichen an. Wie ein Minussaldo ausgeglichen wird, regelt der Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung.

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Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen eintragen – Nettoarbeitszeit, Dezimalstunden und Industrieminuten erscheinen sofort.

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